Campen in Vallée de Joux | Vallée de Joux Tourisme

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Vue aérienne
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Campen in Vallée de Joux

Um möglichst vielen Menschen einen guten Aufenthalt im Vallée de Joux zu ermöglichen, verfügt die Region über zwei offizielle Campingplätze mit Einrichtungen am Seeufer, sowie Parkplätze, auf denen Wohnmobile zugelassen sind.

Campingplätze mit Einrichtungen (Duschen, WC, Dienstleistungen)

Campingplatz Lac de Joux
Le Sentier

Camping Lac de Joux

Der Campingplatz du lac de Joux in Le Rocheray überragt den See mit einem uneinnehmbaren Ausblick.

Camping à la Ferme
Les Bioux

Camping auf dem Bauernhof

Der Campingplatz auf dem Bauernhof in Les Bioux ist ein besonders idyllischer Ort in einer traumhaften Umgebung.

Die Campers, die auf einem dieser zwei Plätze bleiben und die Kurtaxe bezahlen, profitieren von den vielen Vorteilen, die die ValPass-Gästekarte bietet.
 

Offizielle Parkplätze für Wohnmobile

Wenn die offiziellen Campingplätze die Nachfrage nicht befriedigen können, werden den Inhabern von Wohnmobilen und Kleinbussen verschiedene Stellplätze angeboten.
 

Von Ostern bis Oktober

  • Parkplatz "Terrain de foot" - Les Crettets - 1343 Les Charbonnières - Aufgrund von Bauarbeiten bis auf weiteres geschlossen
    • GPS: 46.666014, 6.316852
  • Parkplatz "Chez Colas" - 1344 L’Abbaye
    • GPS: 46.651788, 6.323944
  • Parkplatz "Fontaine Froide" - Route du Marchairuz (à 5.5 km du Brassus)
    • GPS: 46.559361, 6.250338
  • Parkplatz "La Sauvagère" - En Groenroux - 1344 L'Abbaye
    • GPS: 46.642384, 6.307348
  • Parkplatz "Téléski de L’Abbaye" - Route de l’Hôtel de Ville - 1344 L’Abbaye
    • GPS: 46.647998, 6.317160


Das ganze Jahr


Diese Plätze können nicht im Voraus reserviert werden.

Aktuelle Tarife

Auf diesen Plätzen ist das Parken auf 3 aufeinanderfolgende Nächte beschränkt.
Es wird eine Gebühr von CHF 8.- pro Person und pro Nacht erhoben (Kinder: kostenlos bis 16 Jahre). 
Zahlstellen: QR-Code (TWINT App) vor Ort / Tourismusbüro in Le Sentier / Lebensmittelgeschäft Le Petit Marché in Le Pont / Alpweide Le Pré de Bière

Entsorgungsstation 

Ganzjährig zugänglicher und kostenloser Service

Zone de vidange
Vallée de Joux Tourisme

Waldplätze für Vans und Zelte

Diese Stellplätze sind mit mobilen Toiletten ausgestattet.
  • Risoud-Wald "Mézery", Zugang über Le Brassus - Grandes Roches - Mézery (5.5 km weg von Le Brassus) - Geöffnet von Juni bis September - Ausgestattet mit Trockentoiletten
    • GPS: 46.568194, 6.165125
  • Risoud-Wald "Le Solliat", Zugang über Le Solliat - Cantine du Solliat (1 km weg von Le Solliat) - Geöffnet im Juli & August - Ausgestattet mit chemischen Toiletten
    • GPS: 46.624105, 6.227672
  • Les Esserts "L'Orient", Zugang über Les Fûves - Les Esserts (4 km weg von L'Orient) - Geöffnet im Juli & August - Ausgestattet mit chemischen Toiletten
    • GPS: 46.592104, 6.258552
Diese Plätze können nicht im Voraus reserviert werden.

Aktuelle Tarife

Auf diesen Plätzen ist das Parken mit einem Van oder die Übernachtung im Zelt auf 3 aufeinanderfolgende Nächte beschränkt.
Es wird eine Gebühr von CHF 8.- pro Person und pro Nacht erhoben (Kinder: kostenlos bis 16 Jahre). 
Zahlstellen: QR-Code (TWINT App) vor Ort / Tourismusbüro in Le Sentier / Lebensmittelgeschäft Le Petit Marché in Le Pont / Alpweide Le Pré de Bière

Plätze für Zelte

  • Wassersportzentrum "Altitude 1004" – Les Tâches – 1346 Les Bioux
    • GPS: 46.620768, 6.265310
Ein WC und ein Waschbecken stehen den Campern zur Verfügung. 
Es ist möglich, vor Ort Brennholz zu kaufen.
Verschiedene Freizeiteinrichtungen sind kostenlos zugänglich (Tischtennisplatte, Trampolin, Petanque usw.).
 

Aktuelle Tarife

Auf diesem Platz ist die Übernachtung im Zelt auf 3 aufeinanderfolgende Nächte beschränkt.
Es wird eine Gebühr von CHF 8.- pro Person und pro Nacht erhoben (Kinder: kostenlos bis 16 Jahre).
Zahlstellen: Roulotte von Altitude 1004 ou QR-Code (TWINT App) vor Ort  

Campieren und Biwakieren

Im Kanton Waadt ist das wilde Zelten in Zelten oder Biwaks (ohne Zelt) nicht erlaubt.
Er wird nur in den folgenden drei Situationen toleriert:
  • Eine Nacht (nicht in einer Gruppe) in den Bergen jenseits der Waldgrenze schlafen
  • Schlafen auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Eigentümers
  • Notfall-Biwak

Allgemeine Verbote bestehen für Naturschutzgebiete, eidgenössische Jagdbanngebiete und Wildruhezonen.